Tierheilpraxis und Reittherapie Kerstin Wolf

 

 

Die Preise sind Pauschalen und unabhängig von Art und Dauer der Therapie bemessen.

Da die Reittherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist und daher

privat getragen werden muss, werden die Preise so gering wie möglich gehalten.

 

Grundsätzlich ist für die Reittherapie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept

als Selbstzahler) zur Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.

 

Die jeweilige Gebühr beeinhaltet wöchentlich eine Einheit unabhängig von Ferienzeiten, ausgenommen von gesetzlichen Feiertagen. In den monatlichen Pauschalgebühren sind jährlich 9 Wochen Pause enthalten, die sich individuell an Verhinderung der Therapeutin und/oder Therapiepferde orientieren und entsprechen vorher bekannt gegeben werden.

 

Da die Reittherapie ganzheitlich stattfindet ist eine Bezuschussung mittels

Rehasportverordnung über die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Kann eine

Rehasportverordnung nicht vorgelegt werden, muss der Betrag privat dazu gezahlt werden.

 

Ausgefallene Stunden seitens des Klienten werden nicht nachgeholt.

 

Je nach Art und Dauer der Therapie sind neben der Therapeutin bis zu zwei Assistenten pro

Klient und Pferd gleichzeitig anwesend. Um die Reittherapie sicher durchführen zu können,

muss jeder Klient einen sicheren Fußgänger mitbringen und unentgeltlich zur Verfügung stellen.

 

Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme verschiedener Fördermöglichkeiten können die Pauschalen sehr gering gehalten und die Reittherapie relativ kostengünstig angeboten werden.

 

Monatliche Pauschale bei vorliegen einer Rehasportverordnung:

monatlich 50,00 EUR per Dauerauftrag zum Monatsanfang ganzjährig

  

Bitte individuell erfragen, ob eine Abrechnung der Rehasportverordnung mit

meiner Zulassung möglich ist. In der Regel fallen hierunter alle in der gesetzlichen

Krankenversicherung (GKV) versicherten Rollstuhlfahrer, Menschen mit

geistiger Beeinträchtigung sowie Menschen mit dem Merkzeichen H im

Schwerbehindertenausweis (SBA) und/oder ab dem Pflegegrad III (PG III). 

 

Kann keine Rehasportverordnung vorgelegt werden, ist aktuell eine Teilnahme nicht möglich.

                                      

Stand: 2023

(die Preise werden jedes Jahr zu Beginn neu an die Fördermöglichkeiten angepasst)

 

 

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